Wie hoch ist die Förderung?
Kleinst- und kleine Unternehmen bekommen 50 % der förderfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen 30 %. Bei der Basis-Förderung sind es höchstens 12.500 €, bei Plus höchstens 20.000 €. Je Unternehmen gibt es insgesamt höchstens 20.000 €, auch wenn es mehrere Anträge stellt. Für dasselbe Vorhaben lassen sich Basis und Plus nicht kombinieren. Die förderfähigen Ausgaben müssen zwischen 3.000 € und 200.000 € netto liegen.
Rechenbeispiele für ein kleines Unternehmen, 50 % Zuschuss, Beträge netto
| Vorhaben bei uns | Ausgaben | Rechnerischer Zuschuss |
|---|---|---|
| Automatisierung, Einstiegspreis | 2.900 € | unter der Mindestgrenze von 3.000 € |
| Individualsoftware, Einstiegspreis | 12.500 € | 6.250 € |
| Rechenbeispiel von unserer Startseite | 29.200 € | 12.500 € bei Basis, 14.600 € bei Plus |
Die Tabelle rechnet nur die Prozentsätze aus. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und wie viel Sie bekommen, entscheidet die Förderstelle.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Hard- und Software, außerdem IT-Sicherheit, Migration und Schulungen durch externe Anbieter. Laut Förderkatalog sind Systeme zur Kunden- und Dokumentenverwaltung, Warenwirtschaft und ähnliche Unternehmenssoftware förderfähig, „sofern sie individuell auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens oder der Branche zugeschnitten sind“. Auch Branchensoftware und Websites oder Shops mit direktem Verkaufserlös sind genannt, zum Beispiel Bestellsysteme.
Kundenportale nennt der Katalog nicht ausdrücklich. Ob Ihr Portal darunter fällt, klären Sie vor dem Antrag mit der Förderstelle.
Nicht gefördert werden unter anderem Umsatzsteuer, eigene Leistungen und Personalkosten, Leasing und Mietkauf, Beratung ohne Investition, reine Ersatzbeschaffung, Bürosoftware und Buchhaltung ohne Branchenbezug sowie einfache Standard-Websites. Wer Software bei uns mieten möchte, klärt deshalb zuerst, ob das für die Förderung infrage kommt.
Wer bekommt die Förderung?
Das Programm gilt für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland. Ausgeschlossen sind freie Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, auch in gewerblicher Rechtsform, außerdem medizinische Versorgungseinrichtungen, von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen mit wenigen Ausnahmen und Vereine.
Auch die Leiharbeit spielt eine Rolle. Bei mehr als 10 % Leiharbeit wird der Förderbetrag um 20 % gekürzt, bei mehr als 30 % ist das Unternehmen ausgeschlossen.
Wie läuft der Antrag?
Den Antrag stellen Sie selbst über das Fördermittelportal des Saarlandes (öffnet in neuem Tab). Zu den Unterlagen gehören Angebote der Fachunternehmen. Unser Lösungsvorschlag kann als Angebot für den Antrag dienen. Darin stehen der genaue Umfang und der feste Preis.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst nach dem Förderbescheid anfangen. Als Beginn gilt schon die Annahme eines Angebots. Ein vorzeitiger Beginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Vorhaben muss in 12 Monaten umgesetzt sein, danach reichen Sie innerhalb von 6 Monaten den Verwendungsnachweis ein. Für die geförderte Investition gilt eine Zweckbindung von 3 Jahren.
Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Andere öffentliche Zuschüsse für dieselben Ausgaben sind ausgeschlossen. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Behörde kann die Antragstellung zeitweise aussetzen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Wie helfen wir Betrieben im Saarland?
Wir sitzen in Friedrichsthal und kommen im Saarland nach Absprache auch zu Ihnen. Für den Antrag bekommen Sie von uns ein schriftliches Angebot und eine Leistungsbeschreibung. Mehr dazu steht auf der Seite Softwareentwicklung im Saarland. Programme für andere Bundesländer und den Bund stehen im Überblick zur Förderung.
Häufige Fragen
Ist Individualsoftware bei DigitalInvest KMU förderfähig?
Ja, wenn sie laut Förderkatalog individuell auf die Anforderungen des Unternehmens oder der Branche zugeschnitten ist. Reine Standardsoftware wie übliche Bürosoftware ist es nicht. Ob Ihr Vorhaben dazu zählt, entscheidet die Förderstelle.
Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.
Darf ich den Auftrag schon vor dem Bescheid erteilen?
Nein. Als Beginn gilt schon die Annahme eines Angebots, und mit dem Vorhaben dürfen Sie erst nach dem Förderbescheid anfangen. Ein vorzeitiger Beginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.
Können Kanzleien und Praxen DigitalInvest KMU bekommen?
In der Regel nicht. Freie Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind ausgeschlossen, auch in gewerblicher Rechtsform. Medizinische Versorgungseinrichtungen ebenfalls.
Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.
Quellen
- Saarland, DigitalInvest KMU, saarland.de, Seite vom 1. September 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026
- Richtlinie DigitalInvest KMU, saarland.de, gültig vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028, abgerufen am 15. Oktober 2026
- Förderkatalog DigitalInvest KMU, saarland.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026