Für kleine und mittlere Unternehmen

Individualsoftware entwickeln lassen

Individualsoftware ist ein Programm, das für die Abläufe eines bestimmten Betriebs entwickelt wird. Bei der HELMOR Software UG (haftungsbeschränkt) i. G. kostet sie ab 12.500 € netto und ist meist nach 4 bis 10 Wochen fertig. Wir entwickeln für kleine und mittlere Unternehmen und nennen Ihnen den Preis vor dem Start als Festpreis.

Was ist Individualsoftware?

Individualsoftware wird für einen bestimmten Betrieb entwickelt. Sie bildet die Abläufe so ab, wie sie dort wirklich sind. Standardsoftware ist dagegen für viele Kunden gleich gebaut, Branchensoftware für alle Betriebe einer Branche. Bei solchen Programmen passen Sie Ihre Arbeit oft an das Programm an. Bei Individualsoftware richtet sich das Programm nach Ihrer Arbeit.

Eigene Software ist nicht immer nötig. Manchmal reicht ein Programm, das es schon gibt. Dann sagen wir Ihnen das schon im Erstgespräch. Im Ratgeber erklären wir, wann sich Individualsoftware lohnt und wann ein fertiges Programm besser passt.

Wofür Betriebe Individualsoftware nutzen

Die Beispiele zeigen, wofür kleine und mittlere Unternehmen eigene Software entwickeln lassen.

Kalkulation und Angebote

Das Programm rechnet Preise nach den Regeln, die in Ihrem Betrieb gelten. Aus der Kalkulation entsteht direkt das Angebot für den Kunden.

Aufträge, Projekte und Lager

Alle sehen, wie weit ein Auftrag ist, was noch fehlt und was im Lager liegt. Niemand muss dafür nebenher eine Liste pflegen.

Einsatzplanung für Mitarbeiter und Fahrzeuge

In einer Übersicht sehen Sie, wer wann wo arbeitet und welches Fahrzeug dafür eingeplant ist. Doppelte Termine fallen sofort auf.

Ein weiteres Beispiel sind Apps fürs Handy, die auch ohne Internet funktionieren. Für Aufgaben, die sich jede Woche gleich wiederholen, braucht es oft kein ganzes Programm. Dann reicht eine Prozessautomatisierung ab 2.900 € netto. Sollen Ihre Kunden selbst etwas online erledigen, zum Beispiel Termine buchen oder Dokumente austauschen, lesen Sie bei Kundenportale und Web-Apps weiter.

Ihr Thema ist nicht dabei? Erzählen Sie es uns im Erstgespräch.

Ein Beispiel aus unserer eigenen Arbeit: Collektra

Collektra ist ein fertiges Produkt von uns für Inkassokanzleien, die es bei uns mieten. Es ist also keine Individualsoftware, zeigt aber gut, wie wir Software bauen. Wir haben Collektra selbst entwickelt, betreiben es selbst, und es ist jeden Tag im Einsatz. Collektra läuft im Browser unter collektra.de (öffnet in neuem Tab).

In Collektra liegt alles zu einem Fall in einer Akte. Jeder Fall durchläuft fünf Stufen, vom ersten Schreiben bis zur Zwangsvollstreckung. Kosten und Zinsen berechnet Collektra selbst. Jeder Schritt bleibt im Verlauf der Akte gespeichert.

Eine Fallakte in Collektra: oben die fünf Stufen bis zur Zwangsvollstreckung, darunter die Forderungsaufstellung mit Hauptforderung, Zinsen, Inkasso- und Gerichtskosten sowie der Verlauf aller Schritte
Eine Fallakte in Collektra. Alle Namen, Akten und Beträge im Bild sind Demo-Daten einer Musterkanzlei.

Alle im Team arbeiten mit demselben Stand. Aufgaben und Nachrichten aus den Portalen für Schuldner und Auftraggeber kommen an einer Stelle zusammen. Wenn jemand etwas ändert, sehen die anderen es sofort, ohne die Seite neu zu laden. Rechte vergibt die Kanzlei für jede Person einzeln.

Wie Collektra im Einzelnen aussieht, zeigen wir auf unserer Seite über Collektra.

Was kostet Individualsoftware bei uns?

Individualsoftware kostet bei HELMOR Software ab 12.500 € netto. Zum Einstiegspreis entwickeln wir ein Programm für einen Kernablauf Ihres Betriebs. Ein Beispiel ist eine Auftragsverwaltung: Sie legen Aufträge an, sehen bei jedem Auftrag den Status und die zuständige Person und können die Daten exportieren. Für die verschiedenen Rollen in Ihrem Team gibt es eigene Rechte. Was Ihr Vorhaben genau kostet, steht als Festpreis im Lösungsvorschlag.

Den Lösungsvorschlag bekommen Sie, nachdem wir Ihren Ablauf gemeinsam analysiert haben. Prozessanalyse und Lösungsvorschlag sind kostenlos und unverbindlich. Wenn wir länger brauchen als geplant, zahlen Sie trotzdem nicht mehr. Änderungen im vereinbarten Umfang sind im Festpreis enthalten. Kommt etwas Neues dazu, nennen wir Ihnen vorher den Preis.

Der Preis hängt vor allem davon ab, wie viele Abläufe die Software abbilden soll und wie viele Menschen mit unterschiedlichen Rechten damit arbeiten. Auch ein eigenes Portal für Ihre Kunden macht ein Vorhaben größer.

Gebühren pro Nutzer gibt es bei uns nicht. Wenn Sie die Software kaufen, zahlen Sie einmal für die Entwicklung. Wenn Sie möchten, kommt eine monatliche Pauschale für die Betreuung dazu. Sie können den Festpreis auch in Raten zahlen oder die Software mieten. Wie das geht, steht weiter unten bei Kaufen, in Raten zahlen oder mieten.

Unsere Preise, netto zuzüglich Umsatzsteuer, Stand Oktober 2026

LeistungPreisDauer oder Laufzeit
Prozess­automatisierungab 2.900 € nettomeist 1–3 Wochen
Kundenportale & Web-Appsab 7.900 € nettomeist 3–8 Wochen
Individualsoftwareab 12.500 € nettomeist 4–10 Wochen
Individualsoftware zur Mieteab 449 € netto im Monatlängere Laufzeit
Betreuung & Wartungab 249 € netto im Monatmonatlich kündbar

Auf unserer Startseite steht ein Rechenbeispiel für eine Auftragsverwaltung mit Kundenportal. Wie Preise für Software allgemein entstehen, erklären wir im Ratgeber Was Softwareentwicklung kostet.

Kaufen, in Raten zahlen oder mieten

Ihre Individualsoftware können Sie bei uns kaufen, in Raten bezahlen oder mieten. Entwickelt wird sie in jedem Fall genau für Ihren Betrieb. Der Unterschied liegt nur darin, wann Sie zahlen und wem die Software am Ende gehört.

Kaufen

Sie zahlen den Festpreis für die Entwicklung. Bei der Übergabe bekommen Sie den vollständigen Quellcode, alle Zugänge und eine Dokumentation. Die Software gehört dann Ihnen. Die Betreuung können Sie ab 249 € netto im Monat dazubuchen, wenn Sie möchten.

In Raten zahlen

Sie kaufen die Software genauso, zahlen den Festpreis aber in monatlichen Raten. So müssen Sie nicht alles auf einmal aus dem laufenden Geschäft bezahlen. Auch hier gehört die Software am Ende Ihnen, mit Quellcode und Dokumentation.

Mieten

Wir entwickeln Ihre Software auch dann, wenn Sie sie nur mieten möchten. Sie zahlen keinen großen Betrag am Anfang, sondern einen festen Betrag im Monat, ab 449 € netto. Dafür hat die Miete eine längere Laufzeit. So kommen auch Betriebe, die nicht auf einmal 12.500 € oder mehr ausgeben möchten, zu Software, die genau zu ihren Abläufen passt.

Welcher Weg zu Ihnen passt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch. Im Lösungsvorschlag stehen danach alle Zahlen: der Festpreis, die Raten oder die Miete mit Laufzeit. Wie sich die drei Wege unterscheiden, zeigen wir auch auf unserer Startseite unter Kaufen, in Raten zahlen oder mieten.

Brauchen Sie ein Lastenheft?

Nein. In einem Lastenheft schreibt ein Auftraggeber auf, was eine Software können soll. Für ein Projekt mit uns müssen Sie keines schreiben. Die Anforderungen erarbeiten wir in der Prozessanalyse gemeinsam mit den Leuten, die die Arbeit heute machen. Daraus entsteht der Lösungsvorschlag.

Im Lösungsvorschlag stehen der genaue Umfang und der feste Preis. Danach entscheiden Sie, ob Sie uns den Auftrag geben. Wenn Sie schon ein Lastenheft oder eine Liste mit Wünschen haben, bringen Sie sie gern zum Erstgespräch mit.

Wie lange dauert die Entwicklung?

Die Umsetzung dauert meist 4 bis 10 Wochen. Wie lange genau, hängt vor allem vom Umfang ab und davon, wie schnell wir Rückmeldungen aus Ihrem Team bekommen.

Am Anfang steht das kostenlose Erstgespräch. Es dauert 45 Minuten. Danach sehen wir uns mit Ihrem Team den Arbeitsablauf an. Den Lösungsvorschlag bekommen Sie in 5 Werktagen. Während der Entwicklung sehen Sie alle 2 Wochen den Zwischenstand und können mit echten Daten testen. Was dabei noch nicht passt, ändern wir. Wer Ihre Software entwickelt, ist auch Ihr Ansprechpartner.

Von Ihrem Team brauchen wir vor allem am Anfang Zeit. In der Prozessanalyse zeigen uns Ihre Mitarbeiter, wie sie die Arbeit heute erledigen. Alle Schritte stehen auf der Startseite unter Ablauf von der ersten Anfrage bis zur fertigen Software.

Was Sie am Ende bekommen

Wenn Sie die Software kaufen, bekommen Sie den vollständigen Quellcode, alle Zugänge und eine Dokumentation. Das gilt auch, wenn Sie in Raten zahlen. So sind Sie nicht von uns abhängig. Wir arbeiten mit verbreiteter Technik, mit der auch andere Entwickler an Ihrer Software weiterarbeiten können.

Das Urheberrecht selbst kann man in Deutschland nicht übertragen (§ 29 Abs. 1 UrhG). Sie bekommen stattdessen Nutzungsrechte an der Software. Beim Kauf vereinbaren wir im Vertrag, dass Sie die Software ohne zeitliche Grenze nutzen, ändern und von anderen Entwicklern weiterentwickeln lassen dürfen. Wenn Sie die Software mieten, dürfen Sie sie nutzen, solange der Mietvertrag läuft.

Ihre Software bekommt niemand sonst

Software, die wir für Ihren Betrieb entwickeln, verkaufen oder vermieten wir an niemanden sonst. Das gilt auch, wenn Sie die Software bei uns mieten. Allgemeine Bausteine wie die Anmeldung oder die Erstellung von PDFs nutzen wir dagegen in vielen Projekten. Davon getrennt haben wir fertige Produkte wie Collektra, das jede Inkassokanzlei bei uns mieten kann.

Individualsoftware

Nur für Ihren Betrieb.

Wir entwickeln sie nach Ihren Abläufen, und niemand sonst bekommt sie. Sie kaufen sie, zahlen in Raten oder mieten sie ab 449 € im Monat.

Fertiges Produkt

Collektra für Inkassokanzleien.

Jede Inkassokanzlei kann Collektra bei uns mieten und bekommt einen eigenen Datenbereich. Mehr über Collektra

Wo läuft Ihre Software?

Ihre Software läuft auf Servern in Deutschland. Mit Ihnen schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Auf Wunsch läuft sie auf Ihrem eigenen Server.

Eine eigene IT-Abteilung brauchen Sie nicht. Wenn Sie möchten, kümmern wir uns auch nach dem Start um Hosting, Updates und Sicherheitsupdates. Das gehört zur Betreuung und Wartung ab 249 € netto im Monat.

Häufige Fragen

Muss ein Entwickler den Quellcode herausgeben?

Das kommt auf den Vertrag an. Steht dort nichts dazu, entscheiden die Umstände des Einzelfalls. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 16. Dezember 2003, X ZR 129/01). Wichtig sind dabei zum Beispiel die Höhe des Preises, ob Sie das Programm weiterverkaufen wollen und ob Sie den Quellcode für Wartung und Weiterentwicklung brauchen. Bei uns steht die Übergabe des Quellcodes im Vertrag.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Anforderungen stellt die DSGVO an Software?

Die DSGVO regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, zum Beispiel die Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter. Verarbeitet ein Dienstleister diese Daten in Ihrem Auftrag, etwa weil Ihre Software auf seinen Servern läuft, braucht es dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Diesen Vertrag schließen wir mit Ihnen. Ein Datenschutz-Zertifikat ist dagegen freiwillig. Eine Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO gilt höchstens drei Jahre und nimmt Ihnen die eigene Verantwortung nicht ab.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Kann man Individualsoftware später erweitern?

Ja. Wenn Sie die Betreuung buchen, sind kleine Änderungen ohne neues Angebot darin enthalten. Die Betreuung kostet ab 249 € netto im Monat und ist monatlich kündbar. Bei größeren Erweiterungen nennen wir Ihnen den Preis, bevor wir anfangen. Wenn Sie die Software gekauft haben, haben Sie den Quellcode und können damit auch andere Entwickler beauftragen.

Kann man Individualsoftware auch mieten?

Ja, bei uns geht das. Wir entwickeln die Software genauso individuell wie beim Kauf, und auch dann bekommt niemand sonst diese Software. Statt eines großen Betrags am Anfang zahlen Sie einen festen Betrag im Monat, ab 449 € netto. Dafür hat die Miete eine längere Laufzeit. Wenn Sie lieber kaufen, aber nicht alles auf einmal zahlen möchten, können Sie den Festpreis auch in Raten zahlen. Raten, Monatsbetrag und Laufzeit stehen in Ihrem Lösungsvorschlag.

Quellen

  1. Urheberrechtsgesetz, § 29, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15. Oktober 2026
  2. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Dezember 2003, X ZR 129/01, haufe.de, abgerufen am 15. Oktober 2026
  3. Art. 28 DSGVO, Auftragsverarbeiter, dsgvo-gesetz.de, abgerufen am 15. Oktober 2026
  4. Art. 42 DSGVO, Zertifizierung, dsgvo-gesetz.de, abgerufen am 15. Oktober 2026

Preise: Stand Oktober 2026

Von HELMOR Software

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