Für kleine und mittlere Unternehmen

Förderung für Software und Digitalisierung

Bundesweit gibt es für Software und Digitalisierung den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW. Je nach Vorhaben kann ein Zuschuss von 3 oder 5 % des ausgezahlten Kredits dazukommen. Einige Bundesländer geben kleinen und mittleren Unternehmen eigene Zuschüsse. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Förderstelle es erlaubt.

Den Auftrag erst erteilen, wenn die Förderstelle es erlaubt

Bei fast allen Förderprogrammen gilt schon der Abschluss eines Vertrags als Beginn des Vorhabens. Beim Digitalbonus in Bayern und bei MID-Digitale Prozesse und MID-Digitalisierung der NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen zählt ausdrücklich auch ein mündlicher Auftrag. Ein Vorhaben, das schon begonnen hat, wird in der Regel nicht mehr gefördert. Deshalb kommt es vor allem darauf an, wann Sie den Auftrag erteilen.

Wann Sie beauftragen dürfen, regelt jedes Programm selbst. Bei manchen Programmen dürfen Sie nach dem Eingang des Antrags beginnen, allerdings auf eigenes Risiko. So ist es beim Digitalbonus in Bayern nach der Eingangsbestätigung per E-Mail. Bei anderen müssen Sie auf den Bescheid oder auf die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn warten, zum Beispiel bei der DKU in Schleswig-Holstein und bei DigitalInvest KMU im Saarland. Was für die Landesprogramme auf dieser Seite gilt, steht in der Tabelle der Landeszuschüsse.

Auf eigenes Risiko heißt, dass Sie den Auftrag auch dann bezahlen müssen, wenn die Förderstelle Ihren Antrag später ablehnt. Beim Förderkredit der KfW stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Bank.

Ein Angebot dürfen Sie schon vorher einholen. Bei mehreren Programmen gehört es sogar zum Antrag, zum Beispiel beim Digitalbonus in Bayern und bei DigitalInvest KMU im Saarland. Unser Lösungsvorschlag kann als Angebot für den Antrag dienen. Darin stehen der genaue Umfang und der feste Preis. Manche Förderstellen verlangen außerdem mehrere Vergleichsangebote. Ob das bei Ihrem Programm so ist, steht in dessen Unterlagen.

Förderung vom Bund

Für Digitalisierungsvorhaben gibt es vom Bund vor allem den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW. Er hat die Programmnummern 511 und 512 und gilt in ganz Deutschland. Das ERP im Namen steht für das ERP-Sondervermögen des Bundes, aus dem der Kredit kommt, und nicht für eine Art von Software. Die früheren Zuschüsse go-digital und Digital Jetzt gibt es nicht mehr. Mehr dazu steht unter Programme, die es nicht mehr gibt.

Was finanziert der ERP-Förderkredit Digitalisierung?

Laut Merkblatt finanziert die KfW „Erwerb und Implementierung von Hard- und Software und damit verbundene interne und externe Personalkosten inkl. Beraterkosten“. Der Kredit kann also neben gekaufter Software auch die Arbeit Ihrer eigenen Leute und externer Fachleute abdecken. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, bis zu 100 % der Kosten und ohne Mindestbetrag. Die Laufzeit liegt zwischen 2 und 10 Jahren. Finanziert werden Kosten aus höchstens 24 Monaten ab Beginn des Vorhabens. So steht es im Merkblatt der KfW mit Stand vom 23. April 2026.

Den Kredit bekommen gewerbliche Unternehmen, die mehrheitlich in Privatbesitz sind, außerdem Einzelunternehmer und Freiberufler. In den Stufen 2 und 3 können auch größere Unternehmen bis 500 Mio. € Gruppenumsatz den Kredit bekommen.

Wie hoch ist der Zuschuss zum Kredit?

Die KfW teilt Vorhaben in drei Stufen ein. Welche Stufe gilt, hängt vom Inhalt und vom Umfang des Vorhabens ab. In den Stufen 2 und 3 kommt der ERP-Förderzuschuss dazu. Er beträgt 3 oder 5 % des ausgezahlten Kredits und höchstens 200.000 €. Der Zuschuss richtet sich also nach der Höhe des Kredits und nicht nach den Kosten des Vorhabens. Die Prozentsätze stehen auf der Produktseite der KfW, abgerufen am 15. Oktober 2026.

Die drei Stufen des ERP-Förderkredits Digitalisierung, Stand 15. Oktober 2026

StufeWofür, mit Beispielen der KfWZuschuss
Stufe 1Hard- und Software für die Basis-Digitalisierung, auch Standardsoftware sowie Service- und Lizenzgebühren. Nur für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, die vorher den Digitalisierungs-Check der KfW gemacht haben.kein Zuschuss
Stufe 2Unter anderem die Digitalisierung von Prozessen, der Aufbau einer digitalen Plattform, IT-Sicherheit, Weiterbildung und die grundlegende Neugestaltung einer Website oder App mit neuen Funktionen, zum Beispiel interaktive Anwendungen für Kunden.3 % des ausgezahlten Kredits
Stufe 3Große Vorhaben, zum Beispiel wenn der Kredit mehr als 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe beträgt.5 % des ausgezahlten Kredits

Den Zuschuss gibt es nur als De-minimis-Beihilfe. Er wird mit dem Kreditantrag beantragt oder spätestens 3 Monate nach der Kreditzusage. Was De-minimis bedeutet, steht weiter unten bei den Regeln für die meisten Zuschüsse.

Wo beantragen Sie den Kredit?

Den Kredit beantragen Sie bei einer Bank, die KfW-Kredite vermittelt, und nicht direkt bei der KfW. Die KfW nennt diese Banken Finanzierungspartner. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Bei der Variante 512 übernimmt die KfW die Hälfte des Risikos der Bank. Dafür braucht Ihr Unternehmen mindestens zwei Jahresabschlüsse.

Mit anderen Förderungen lässt sich der Kredit kombinieren, solange die Obergrenzen für Beihilfen eingehalten sind. Ob ein Zuschuss Ihres Landes für dieselben Kosten dazukommen darf, regelt das Programm des Landes. Die aktuellen Zinsen nennt Ihnen Ihre Bank.

Zuschüsse der Bundesländer

Einige Bundesländer geben eigene Zuschüsse. Die Tabelle zeigt sechs Landesprogramme, die nach ihren Unterlagen auch Software oder Programmierleistungen externer Anbieter fördern. Programme nur für Beratung oder nur für Forschung und Entwicklung stehen nicht darin. In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Landeszuschuss für Software für Ihre eigenen Abläufe. MID-Digitale Prozesse fördert nur Beratung. MID-Digitalisierung fördert nur unter engen Bedingungen eigene digitale Produkte, die Sie am Markt verkaufen wollen. Fehlt Ihr Land, sehen Sie in der Förderdatenbank des Bundes und bei der Förderbank Ihres Landes nach.

Zuschüsse der Länder für Software, Stand 15. Oktober 2026

Land und ProgrammZuschussAuftrag erteilenEinschränkungenQuelle und Stand
Bayern
Digitalbonus.Bayern
bis 50 %, Standard höchstens 7.500 €, Plus höchstens 30.000 €, Maßnahmen ab 4.000 € nach der Eingangs­bestätigung per E-Mail, auf eigenes Risiko unter 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme, freie Berufe laut Richtlinie ausgeschlossen, Antrag nur vom Unternehmen selbst, monatliches Kontingent digitalbonus.bayern, abgerufen am 15.10.2026
Saarland
DigitalInvest KMU
50 % für Kleinst- und kleine, 30 % für mittlere Unternehmen, Basis höchstens 12.500 €, Plus höchstens 20.000 € erst nach dem Förder­bescheid nur gewerbliche Wirtschaft, freie Berufe ausgeschlossen, Kundenportale nicht ausdrücklich genannt saarland.de, Seite vom 01.09.2026
Schleswig-Holstein
DKU, Modul 2
40 %, Kosten von 10.000 bis 200.000 €, also höchstens 80.000 € erst nach dem Bescheid oder der Zustimmung zum vorzeitigen Beginn unter 50 Beschäftigte, freie Berufe, Kliniken und MVZ ausgeschlossen, keine aktive Mitwirkung des Dienstleisters am Antrag, Neu­programmierung vorher mit der WTSH klären Amtsblatt 2026/190 vom 05.06.2026
Brandenburg
BIG-Digital
50 %, für die Einführung höchstens 250.000 €, Ausgaben ab 5.000 € nach der Eingangs­bestätigung der ILB, auf eigenes Risiko nur gewerbliche Wirtschaft, zwei Pflichtgespräche vor dem Antrag, reine Automatisierung und Software zur unmittelbaren Dienstleistungs­erstellung ausgeschlossen ILB-Merkblatt vom 20.03.2025, Richtlinie vom 14.02.2024
Sachsen
Digitalisierungs­zuschuss (Digi-Z)
bis 50 % für kleine, bis 35 % für mittlere Unternehmen, Ausgaben bis 60.000 oder 100.000 € nach der Bestätigungs­mail der SAB Anträge seit 17.07.2026 nur noch aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen sab.sachsen.de, abgerufen am 15.10.2026
Sachsen-Anhalt
Digital Innovation
bis 50 %, höchstens 70.000 €, Gesamtkosten höchstens 200.000 € ab Eingang des Antrags, auf eigenes Risiko Anträge nur während eines Förderaufrufs, der Aufruf endet nach einer festen Zahl von Anträgen ib-sachsen-anhalt.de, 9. Förderaufruf, abgerufen am 15.10.2026

Was wird beim Digitalbonus Bayern gefördert?

Der Digitalbonus fördert kleine Unternehmen in Bayern mit bis zu 50 %. In der Stufe Standard sind es höchstens 7.500 €, in der Stufe Plus höchstens 30.000 €. Plus gibt es nur einmal. Maßnahmen unter 4.000 € werden nicht gefördert. Auf der Programmseite stehen eine „vergleichbare Individualprogrammierung“ und Kunden- und Bewerberportale ohne technische Besonderheiten ausdrücklich als Beispiele für die Stufe Standard. Gefördert werden Leistungen externer Anbieter, auch die Einrichtung, individuelle Anpassungen und Programmierungen.

Der Digitalbonus gilt nur für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Das Unternehmen muss gewerbesteuerpflichtig sein und eine Betriebsstätte in Bayern haben. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst über sein ELSTER-Unternehmenskonto. Dienstleister und Fördermittelberater dürfen das nicht. Anträge gehen nur, solange das Kontingent des Monats reicht. Nach der Eingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Nicht gefördert werden unter anderem Standard-Websites, Suchmaschinenoptimierung, eigene Personal- und Entwicklungskosten, Lizenzen über mehr als 18 Monate und Leasing. Andere öffentliche Zuschüsse für dieselbe Maßnahme sind ausgeschlossen, öffentliche Darlehen nicht. Das steht in der Richtlinie mit Stand November 2025 und auf der Programmseite, abgerufen am 15. Oktober 2026.

DigitalInvest KMU im Saarland

Das Saarland fördert Kleinst- und kleine Unternehmen mit 50 % und mittlere Unternehmen mit 30 %. Bei der Basis-Förderung sind es höchstens 12.500 €, bei Plus höchstens 20.000 €. Je Unternehmen gibt es insgesamt höchstens 20.000 €, auch wenn es mehrere Anträge stellt. Die förderfähigen Ausgaben müssen zwischen 3.000 € und 200.000 € netto liegen.

Laut Förderkatalog sind Systeme zur Kunden- und Dokumentenverwaltung und ähnliche Unternehmenssoftware förderfähig, „sofern sie individuell auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens oder der Branche zugeschnitten sind“. Auch Branchensoftware und Websites oder Shops mit direktem Verkaufserlös sind genannt, zum Beispiel Bestellsysteme. Kundenportale nennt der Katalog nicht ausdrücklich.

Das Programm gilt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland. Freie Berufe sind ausgeschlossen, auch wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform arbeiten. Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst nach dem Förderbescheid anfangen. Als Beginn gilt schon die Annahme eines Angebots. Ein vorzeitiger Beginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Vorhaben muss in 12 Monaten umgesetzt sein. Nicht gefördert werden unter anderem eigene Leistungen und Personalkosten, Leasing, Beratung ohne Investition und einfache Standard-Websites. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028. Die Programmseite trägt das Datum 1. September 2026.

DKU in Schleswig-Holstein

DKU steht für die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen. Schleswig-Holstein übernimmt damit 40 % der förderfähigen Kosten. Für die Umsetzung in Modul 2 müssen die Kosten mindestens 10.000 € betragen. Förderfähig sind höchstens 200.000 €, der Zuschuss beträgt also höchstens 80.000 €. Für eine Beratung in Modul 1 gibt es ebenfalls 40 %, höchstens 8.000 €. Modul 2 können Sie auch ohne Modul 1 beantragen. Einen Eigenanteil von mindestens 10 % tragen Sie selbst.

Gefördert werden Software und Dienstleistungen wie „die Installation und Anpassung von Softwarekomponenten“, außerdem Datenmigration und externe Schulungen. Hard- und Software, „die selbst erstellt wurde“, ist ausgeschlossen. Ob eine Software, die ein Dienstleister ganz neu für Sie programmiert, gefördert wird, steht nicht ausdrücklich in der Richtlinie. Klären Sie das vorher mit der WTSH, die die Anträge bewilligt. Für Modul 2 muss das Vorhaben außerdem die IT-Sicherheit verbessern und zur Einsparung von Treibhausgasen oder zur Ressourceneffizienz beitragen.

Die DKU gilt nur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Freie Berufe, Krankenhäuser, Kliniken und medizinische Versorgungszentren sind ausgeschlossen. Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst nach dem Bescheid oder nach der Zustimmung zum vorzeitigen Beginn anfangen. Als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Hat ein Dienstleister beim Antrag aktiv mitgewirkt, sind seine Kosten nicht förderfähig. Mehr dazu steht unter Wie wir Ihnen helfen. Die Richtlinie wurde am 5. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt bis zum 30. Juni 2027.

BIG-Digital in Brandenburg

Der Brandenburgische Innovationsgutschein BIG-Digital übernimmt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Für die Einführung, die das Programm Implementierung nennt, sind es höchstens 250.000 €. Ein Projekt muss mindestens 5.000 € förderfähige Ausgaben haben. Laut Merkblatt der ILB mit Stand vom 20. März 2025 sind ausdrücklich auch „Programmierungsleistungen einer zu entwickelnden Software“ förderfähig. Daneben gibt es Module für Beratung und Schulung mit jeweils höchstens 50.000 €. Schulungen werden nur zusammen mit einer Einführung gefördert.

Gefördert wird eine neue Organisation oder ein neuer Ablauf im Unternehmen. Das Programm spricht von Organisations- oder Prozessinnovation. Ausgeschlossen sind reine Automatisierungsvorhaben, Software für die Fertigung oder „zur unmittelbaren Dienstleistungserstellung“, Wartung, Standard-Websites und Projekte, die nur aus dem Kauf von Hard- und Software bestehen. Wenn Sie eine Prozessautomatisierung oder ein Kundenportal planen, klären Sie deshalb vorher mit der ILB, ob Ihr Vorhaben passt.

BIG-Digital gilt für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des Gewerbesteuergesetzes, auch für das Handwerk. Vor dem Antrag sind zwei Gespräche Pflicht, ein Erstgespräch bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und eine Förderberatung bei der ILB. Erst danach lässt sich der Antrag absenden. Nach der digitalen Eingangsbestätigung der ILB dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

Digitalisierungszuschuss Digi-Z in Sachsen

Seit dem 17. Juli 2026 gilt für den Digitalisierungszuschuss in großen Teilen Sachsens ein Antragsstopp. Anträge sind nur noch aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen möglich. So steht es am 15. Oktober 2026 auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Gefördert werden Fremdleistungen für Planung, Vorbereitung und Umsetzung, dazu Hard- und Software. Die SAB nennt in ihren häufigen Fragen unter anderem digitale Vertriebskanäle, Plattformen und Applikationen. Für kleine Unternehmen beträgt der Zuschuss bis 50 % auf Ausgaben bis 60.000 €, für mittlere Unternehmen bis 35 % auf Ausgaben bis 100.000 €. Kleinstunternehmen, die zum ersten Mal ein solches Projekt machen, können bis 60 % auf Ausgaben bis 10.000 € bekommen. Bei Tarifbindung kommen 10 Prozentpunkte dazu. Das Vorhaben muss mindestens 5.000 € kosten.

Anders als in Bayern, im Saarland und in Schleswig-Holstein sind hier auch freie Berufe zugelassen. Nicht gefördert werden eigenes Personal, Wartungsverträge, Standard-Websites, Suchmaschinenoptimierung und Vorhaben, die „der direkten Umsatzsteigerung“ dienen. Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst nach der Bestätigungsmail der SAB beginnen. Als Beginn zählen schon der Vertragsabschluss und die An- oder Bezahlung einer Rechnung. Offen ist außerdem das Digitalisierungsdarlehen Digi-D der SAB, das sich mit dem Zuschuss kombinieren lässt.

Digital Innovation in Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert mit Digital Innovation Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 %, höchstens 70.000 € und mindestens 3.000 €. Die Gesamtkosten dürfen höchstens 200.000 € betragen. Förderfähig sind auch Leistungen Dritter. Die Richtlinie nennt unter anderem digitale Plattformen, Anwender-Software, Apps und Webanwendungen.

Anträge gehen nur während eines Förderaufrufs. Am 15. Oktober 2026 waren keine Anträge möglich. Der nächste Aufruf ist angekündigt und endet, sobald 90 Anträge eingegangen sind. Wann er beginnt, steht auf der Seite der Investitionsbank. Ab dem Eingang des Antrags dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen. Für den Antrag brauchen Sie eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Freiberuflich geführte Unternehmen bekommen in einem Teil der Bewertung weniger Punkte.

Förderkredite der Länder

Einige Länder haben außerdem Förderkredite, zu denen ein Zuschuss oder ein Tilgungsnachlass kommt. Beispiele sind NRW.BANK.Invest Zukunft in Nordrhein-Westfalen, die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank in Baden-Württemberg und der Hamburg-Kredit Digital. Bei einem Tilgungsnachlass müssen Sie einen Teil des Kredits nicht zurückzahlen. Diese Kredite beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Ob Ihr Vorhaben dazu passt, klären Sie vor dem Antrag mit Ihrer Hausbank und der Förderbank.

Was für die meisten Zuschüsse gilt

Die meisten Zuschüsse auf dieser Seite sind De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) 2023/2831. Davon darf ein Unternehmen in drei Jahren höchstens 300.000 € bekommen, alle De-minimis-Beihilfen zusammengerechnet. So steht es zum Beispiel in der Richtlinie zur DKU. Seit dem 1. Januar 2026 wird jede De-minimis-Beihilfe in einem zentralen Register erfasst. Darauf weist das Merkblatt der KfW mit Stand vom 23. April 2026 hin.

Ausgezahlt wird meist erst, wenn Sie die Rechnung bezahlt und nachgewiesen haben, wofür das Geld verwendet wurde. So ist es zum Beispiel bei der DKU, bei BIG-Digital und beim Digitalisierungszuschuss in Sachsen. Sie bezahlen das Vorhaben also zuerst selbst.

Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht. Gefördert wird nur, solange das Geld im Haushalt reicht. Es kann im Lauf des Jahres ausgehen. Für dieselben Kosten dürfen Sie meist nicht zwei Zuschüsse bekommen.

Programme, die es nicht mehr gibt

Diese Programme nehmen keine neuen Anträge mehr an. So steht es am 15. Oktober 2026 bei den Förderstellen und im Bundesanzeiger. Zu go-digital stützen wir uns auf einen Bericht des Handwerksblatts.

Beendete Förderprogramme für Digitalisierung, Stand 15. Oktober 2026

ProgrammGebietStatusQuelle
go-digitalBundab 1. Januar 2025 nicht fortgeführt, Bewilligungen längstens bis 31. Dezember 2024Handwerksblatt, 01.10.2024
Digital JetztBundwar bis Ende 2023 befristetBundesanzeiger, BAnz AT 22.12.2025 B2
Digitalisierungs­prämie Plus, ZuschussBaden-Württembergzum 30. Juni 2025 ausgelaufenL-Bank, abgerufen am 15.10.2026
Digitalbonus.­NiedersachsenNiedersachsenRichtlinie mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer KraftNBank, abgerufen am 15.10.2026
Digitalprämie BerlinBerlinbeendetIBB Business Team, abgerufen am 15.10.2026
DigiBoostRheinland-PfalzVerwaltungsvorschrift am 31. Dezember 2024 außer Kraft getretenISB, Verwaltungsvorschrift vom 26.02.2021
Digitalbonus ThüringenThüringenMittel ausgeschöpft, Neuauflage nach aktuellem Stand nicht geplantThüringer Aufbaubank, Seite vom 27.07.2026
DIGI-ZuschussHessenmit Ablauf der Förderphase im Juni 2026 beendet, keine weiteren Förderaufrufe vorgesehenWIBank, abgerufen am 15.10.2026

In Baden-Württemberg ist die Förderung des Landes seit dem 1. Juli 2025 Teil der Digitalisierungsfinanzierung, eines Darlehens der L-Bank. Für Thüringen verweist die Aufbaubank auf das Programm InnoInvest. Einen neuen Investitionszuschuss des Bundes für Digitalisierung nennt die Förderbekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 15. Dezember 2025 nicht.

Wer oft nicht gefördert wird

Freie Berufe, Kanzleien und Praxen

Der Digitalbonus in Bayern, DigitalInvest KMU im Saarland und die DKU in Schleswig-Holstein schließen freie Berufe aus. Das betrifft zum Beispiel Kanzleien und Arztpraxen.

In Bayern schließt die Richtlinie des Digitalbonus freie Berufe aus. Laut den häufigen Fragen auf der Programmseite gibt es eine Ausnahme für freie Berufe in gewerblicher Rechtsform, die gewerbesteuerpflichtig sind. Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren und Kliniken sind in Bayern ausdrücklich ausgeschlossen. Im Saarland sind freie Berufe auch in gewerblicher Rechtsform ausgeschlossen. In Schleswig-Holstein schließt die DKU freie Berufe, Kliniken und medizinische Versorgungszentren aus. BIG-Digital in Brandenburg gilt nur für die gewerbliche Wirtschaft.

Für freie Berufe offen sind der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW und der Digitalisierungszuschuss in Sachsen. Auch die Förderkredite der Länder, die weiter oben genannt sind, stehen Freiberuflern offen. Bei Digital Innovation in Sachsen-Anhalt dürfen alle Branchen Anträge stellen. Freiberuflich geführte Unternehmen bekommen dort aber in einem Teil der Bewertung weniger Punkte.

Größe und Sitz des Unternehmens

Die Zuschüsse in der Tabelle gelten nur für kleine und mittlere Unternehmen. Nach der Definition der EU, die zum Beispiel die KfW verwendet, sind das Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen zählen dabei mit.

Der Digitalbonus in Bayern und die DKU in Schleswig-Holstein sind enger. Sie fördern nur Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. In Bayern zählt für die Größe nur das Unternehmen, das den Antrag stellt. Für jeden Landeszuschuss braucht Ihr Unternehmen außerdem einen Sitz oder eine Betriebsstätte in dem Land, das fördert.

Was meist nicht gefördert wird

Was genau ausgeschlossen ist, steht in der Richtlinie und oft in einer eigenen Liste der Förderstelle. Diese Punkte kommen in den Programmen auf dieser Seite immer wieder vor.

Wartung und laufende Kosten

Wartung ist bei der DKU in Schleswig-Holstein, bei BIG-Digital in Brandenburg und beim Digitalisierungszuschuss in Sachsen ausdrücklich ausgeschlossen. Hosting und Service fördert die DKU höchstens für 6 Monate. Eine monatliche Betreuung und Wartung, wie wir sie ab 249 € netto im Monat anbieten, ist deshalb in der Regel nicht förderfähig.

Standardsoftware

Standardsoftware für das Büro fördern die DKU und BIG-Digital nicht. Im Saarland sind auch übliche Bürosoftware und Buchhaltung ohne Branchenbezug ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist die Stufe 1 des KfW-Kredits. Sie finanziert auch Standardsoftware sowie Service- und Lizenzgebühren, allerdings ohne Zuschuss. In einem eigenen Ratgeber erklären wir, wann sich Individualsoftware lohnt und wann ein fertiges Programm reicht.

Die Arbeit Ihrer eigenen Leute

Der Digitalbonus in Bayern, DigitalInvest KMU im Saarland und der Digitalisierungszuschuss in Sachsen zahlen nichts für eigenes Personal. Anders ist es beim KfW-Kredit, der auch interne Personalkosten finanziert. Auch BIG-Digital in Brandenburg erkennt eigenes Personal an.

Standard-Websites und Suchmaschinenoptimierung

Eine Website, die Ihr Unternehmen nur darstellt, fördert die DKU nicht. Standard-Websites sind auch in Bayern, im Saarland, in Brandenburg und in Sachsen ausgeschlossen. Suchmaschinenoptimierung fördern die DKU, der Digitalbonus, BIG-Digital und der Digitalisierungszuschuss in Sachsen nicht, die DKU auch keine Suchmaschinenwerbung. Eine Ausnahme ist Digital Innovation in Sachsen-Anhalt. Dort ist Suchmaschinenmarketing ausdrücklich genannt.

Pflichten aus Gesetzen

Maßnahmen, die vor allem eine gesetzliche Pflicht erfüllen, schließen die DKU und DigitalInvest KMU aus. Die DKU nennt als Beispiel die DSGVO.

Wie wir Ihnen helfen

Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen. Für Ihren Antrag bekommen Sie von uns ein schriftliches Angebot und eine Leistungsbeschreibung. Den Antrag stellen Sie selbst bei der Förderstelle. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Förderstelle es erlaubt.

Bei der HELMOR Software UG (haftungsbeschränkt) i. G. beginnt ein Vorhaben mit einem kostenlosen Erstgespräch von 45 Minuten. Danach analysieren wir gemeinsam mit Ihrem Team den Ablauf und machen Ihnen einen Lösungsvorschlag mit festem Preis. Prozessanalyse und Lösungsvorschlag sind kostenlos und unverbindlich. Nach der Prozessanalyse bekommen Sie den Lösungsvorschlag in 5 Werktagen.

Beim Digitalbonus in Bayern darf nur das Unternehmen selbst den Antrag stellen, Dienstleister ausdrücklich nicht. Auch bei MID-Digitale Prozesse und MID-Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen können Dritte nicht bevollmächtigt werden. Ob und wie viel Sie bekommen, entscheidet die Förderstelle.

Wenn Sie schon wissen, dass Sie eine Förderung prüfen möchten, sagen Sie es uns bei der Anfrage. Im Formular für das Erstgespräch können Sie das ankreuzen. Was eine Prozessautomatisierung, ein Kundenportal oder eine Individualsoftware bei uns kostet, steht auf den Seiten der Leistungen. Wie Softwarepreise zustande kommen, lesen Sie im Ratgeber Was Softwareentwicklung kostet. Unser Angebot richtet sich an Unternehmen. Alle Preise sind netto, zuzüglich Umsatzsteuer.

Wo Sie alle Programme finden

Eine Übersicht über Förderprogramme von Bund, Ländern und EU bietet die Förderdatenbank des Bundes. Sie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betrieben.

Auch amtliche Übersichten sind nicht immer auf dem neuesten Stand. Der Eintrag zur DKU in der Förderdatenbank beruhte am 15. Oktober 2026 noch auf der Richtlinie von 2023. Maßgeblich sind immer die Richtlinie und die Seite der Förderstelle.

Jedes Land hat eine Förderbank oder Förderstelle. Dort finden Sie die Programme des Landes und die Ansprechpartner dafür.

Förderbanken und Förderstellen der Länder

LandFörderbank oder Förderstelle
Baden-WürttembergL-Bank
BayernLfA Förderbank Bayern, für den Digitalbonus digitalbonus.bayern
BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)
BrandenburgInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
BremenBremer Aufbau-Bank (BAB)
HamburgIFB Hamburg
HessenWIBank
Mecklenburg-VorpommernLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
NiedersachsenNBank
Nordrhein-WestfalenNRW.BANK
Rheinland-PfalzInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
SaarlandWirtschaftsministerium des Saarlandes, für DigitalInvest KMU
SachsenSächsische Aufbaubank (SAB)
Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), für Zuschüsse wie die DKU die WTSH
ThüringenThüringer Aufbaubank (TAB)

Häufige Fragen

Darf ich schon vor dem Antrag beauftragen?

In aller Regel nicht. Bei fast allen Programmen gilt schon der Abschluss eines Vertrags als Beginn des Vorhabens. Beim Digitalbonus in Bayern und bei zwei Programmen der NRW.BANK zählt ausdrücklich auch ein mündlicher Auftrag. Ein Vorhaben, das schon begonnen hat, wird dann meist nicht mehr gefördert. Bei manchen Programmen müssen Sie sogar bis zum Bescheid warten. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Förderstelle es erlaubt.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.

Gibt es go-digital noch?

Nein. Laut einem Bericht des Handwerksblatts vom 1. Oktober 2024 wurde das Bundesprogramm go-digital ab dem 1. Januar 2025 nicht fortgeführt. Auch Digital Jetzt gibt es nicht mehr, das Programm war bis Ende 2023 befristet. Für Digitalisierungsvorhaben gibt es vom Bund heute vor allem den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW. Die KfW teilt Vorhaben in drei Stufen ein. In den Stufen 2 und 3 kommt ein Zuschuss von 3 oder 5 % des ausgezahlten Kredits dazu.

Gibt es Förderung für Kanzleien und Praxen?

Nicht bei allen Programmen. Der Digitalbonus in Bayern, DigitalInvest KMU im Saarland und die DKU in Schleswig-Holstein schließen freie Berufe aus. In Bayern gibt es laut den häufigen Fragen des Programms eine Ausnahme für freie Berufe in gewerblicher Rechtsform, die gewerbesteuerpflichtig sind. Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren sind dort aber ausdrücklich ausgeschlossen. Den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW können Freiberufler dagegen bekommen. Auch der Digitalisierungszuschuss in Sachsen ist für freie Berufe offen, Anträge gehen dort aber seit dem 17. Juli 2026 nur noch aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen.

Wird die monatliche Betreuung gefördert?

In der Regel nicht. Wartung ist bei der DKU in Schleswig-Holstein, bei BIG-Digital in Brandenburg und beim Digitalisierungszuschuss in Sachsen ausdrücklich ausgeschlossen. Hosting und Service fördert die DKU höchstens für 6 Monate. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW kann auch Betriebsmittel eines Digitalisierungsvorhabens finanzieren, für höchstens 24 Monate ab Beginn des Vorhabens.

Unsere Betreuung kostet ab 249 € netto im Monat und ist monatlich kündbar. Was dazugehört, steht auf der Seite Betreuung und Wartung.

Hilft HELMOR beim Antrag?

Den Antrag stellen Sie selbst. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welche Programme infrage kommen. Für Ihren Antrag bekommen Sie von uns ein schriftliches Angebot und eine Leistungsbeschreibung. In Schleswig-Holstein klären Sie vorher mit der WTSH, welche Unterlagen von uns kommen dürfen. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Förderstelle es erlaubt.

Quellen

  1. KfW, ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512), Produktseite, kfw.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  2. KfW, Merkblatt ERP-Förderkredit Digitalisierung, kfw.de, Stand 23. April 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026
  3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Förderbekanntmachung vom 15. Dezember 2025, BAnz AT 22.12.2025 B2, bundesanzeiger.de, abgerufen am 15. Oktober 2026
  4. Handwerksblatt, Bericht zum Ende von go-digital, handwerksblatt.de, 1. Oktober 2024, Fachmedium und keine amtliche Quelle, abgerufen am 15. Oktober 2026
  5. Digitalbonus.Bayern, Förderprogramm, digitalbonus.bayern, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  6. Digitalbonus.Bayern, Antragstellung, digitalbonus.bayern, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  7. Digitalbonus.Bayern, Häufige Fragen, digitalbonus.bayern, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  8. Förderrichtlinie Digitalbonus.Bayern, digitalbonus.bayern, Stand November 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026
  9. Saarland, DigitalInvest KMU, saarland.de, Seite vom 1. September 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026
  10. Richtlinie DigitalInvest KMU, saarland.de, gültig vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028, abgerufen am 15. Oktober 2026
  11. Förderkatalog DigitalInvest KMU, saarland.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  12. Amtsblatt Schleswig-Holstein 2026/190, Richtlinie zur DKU, verkuendungsportal.schleswig-holstein.de, 5. Juni 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026
  13. WTSH, Programmseite DKU, wtsh.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  14. WTSH, Positiv- und Negativliste DKU, wtsh.de, Stand 5. Juni 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026
  15. WTSH, BIF Modul 1, wtsh.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  16. WTSH, EIK Innovations-Bonus, wtsh.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  17. ILB, Brandenburgischer Innovationsgutschein BIG-Digital, ilb.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  18. Richtlinie BIG-Digital vom 14. Februar 2024, bravors.brandenburg.de, abgerufen am 15. Oktober 2026
  19. ILB, Merkblatt Ausgaben BIG-Digital, ilb.de, Stand 20. März 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026
  20. SAB, Digitalisierung Zuschuss (Digi-Z), sab.sachsen.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
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  27. NRW.BANK, Häufige Fragen MID-Digitalisierung, nrwbank.de, Fassung 07/26, abgerufen am 15. Oktober 2026
  28. NRW.BANK, NRW.BANK.Invest Zukunft, nrwbank.de, Konditionen vom 15. Oktober 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026
  29. L-Bank, Digitalisierungsfinanzierung, l-bank.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  30. L-Bank, Digitalisierungsprämie Plus, Zuschuss, l-bank.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
  31. IFB Hamburg, Hamburg-Kredit Digital, ifbhh.de, ohne Datum, abgerufen am 15. Oktober 2026
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  38. Förderdatenbank des Bundes, Eintrag zur DKU, foerderdatenbank.de, abgerufen am 15. Oktober 2026

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