Förderung vom Bund

ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW (511/512) erklärt

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW finanziert Digitalisierungsvorhaben in ganz Deutschland, auch Software und die Arbeit externer Fachleute. Es gibt keinen Mindestbetrag. In den Stufen 2 und 3 kommt ein Zuschuss von 3 oder 5 % des ausgezahlten Kredits dazu. Sie beantragen den Kredit vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Bank.

Was finanziert der ERP-Förderkredit Digitalisierung?

Laut Merkblatt finanziert die KfW „Erwerb und Implementierung von Hard- und Software und damit verbundene interne und externe Personalkosten inkl. Beraterkosten“. Der Kredit kann also neben gekaufter Software auch die Arbeit Ihrer eigenen Leute und externer Fachleute abdecken. Gefördert werden Investitionen und laufende Kosten, bis zu 100 % und ohne Mindestbetrag. Finanziert werden Kosten aus höchstens 24 Monaten ab Beginn des Vorhabens.

Das ERP im Namen steht für das ERP-Sondervermögen des Bundes, aus dem der Kredit kommt, und nicht für eine Art von Software. Umschuldungen und bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind ausgeschlossen. Ein passendes Vorhaben ist zum Beispiel eine Individualsoftware oder ein Kundenportal.

Welche Stufen gibt es, und wie hoch ist der Zuschuss?

Die KfW teilt Vorhaben in drei Stufen ein. Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe des ausgezahlten Kredits, nicht nach den Kosten des Vorhabens. Er beträgt höchstens 200.000 € und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Die drei Stufen des ERP-Förderkredits Digitalisierung

StufeWofür, mit Beispielen der KfWZuschuss
Stufe 1Hard- und Software für die Basis-Digitalisierung, auch Standardsoftware sowie Service- und Lizenzgebühren. Nur für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, die vorher den Digitalisierungs-Check der KfW gemacht haben.kein Zuschuss
Stufe 2Unter anderem die Digitalisierung von Prozessen, der Aufbau einer digitalen Plattform, IT-Sicherheit, Weiterbildung und die grundlegende Neugestaltung einer Website oder App mit neuen Funktionen, zum Beispiel interaktive Anwendungen für Kunden.3 % des ausgezahlten Kredits
Stufe 3Große Vorhaben, zum Beispiel wenn der Kredit mehr als 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe beträgt.5 % des ausgezahlten Kredits

Wer bekommt den Kredit?

Den Kredit bekommen gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler. In den Stufen 2 und 3 können auch größere Unternehmen bis 500 Mio. € Gruppenumsatz den Kredit bekommen. In Stufe 1 sind nur Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt, die vorher den Digitalisierungs-Check gemacht haben. Damit ist der Kredit auch für Kanzleien und Praxen interessant, die viele Landesprogramme ausschließen.

Was ist der Unterschied zwischen 511 und 512?

Bei der Variante 511 trägt die Bank das volle Risiko. Sie können den Kredit bis zu 24 Monate nach der Zusage abrufen. Bei der Variante 512 übernimmt die KfW die Hälfte des Ausfallrisikos der Bank. Dafür braucht Ihr Unternehmen mindestens zwei Jahresabschlüsse, und die Abruffrist beträgt 12 Monate.

Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Eine Variante mit 2 Jahren Laufzeit gibt es ebenfalls, dabei wird der gesamte Betrag am Ende zurückgezahlt. Die aktuellen Zinsen nennt Ihnen Ihre Bank, sie richten sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und den Sicherheiten.

Wie läuft der Antrag?

Den Kredit beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens bei einer Bank, die KfW-Kredite vermittelt, und nicht direkt bei der KfW. Den Zuschuss in den Stufen 2 und 3 beantragen Sie zusammen mit dem Kreditantrag oder spätestens 3 Monate nach der Zusage. Dafür braucht es das Zuschussformular und die De-minimis-Erklärung. Unser Lösungsvorschlag kann als Angebot für den Antrag dienen. Darin stehen der genaue Umfang und der feste Preis.

Mit anderen Förderungen lässt sich der Kredit kombinieren, solange die Obergrenzen für Beihilfen eingehalten sind. Ob ein Zuschuss Ihres Landes für dieselben Kosten dazukommen darf, regelt das Programm des Landes. Zuschüsse der Länder stehen im Überblick zu den Bundesländern.

Häufige Fragen

Wird Individualsoftware mit dem KfW-Kredit finanziert?

Das Merkblatt nennt Erwerb und Implementierung von Hard- und Software und damit verbundene interne und externe Personalkosten. Ob Ihr Vorhaben dazu passt, klären Sie vor dem Antrag mit Ihrer Bank.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.

Gibt es beim ERP-Förderkredit einen Mindestbetrag?

Nein, einen Mindestbetrag gibt es nicht. Finanziert werden können bis zu 100 % der Kosten. In Stufe 1 liegt der Höchstbetrag bei 7,5 Mio. €, in den Stufen 2 und 3 bei 25 Mio. €.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.

Wie hoch ist der Zuschuss zum KfW-Kredit?

In Stufe 1 gibt es keinen Zuschuss. In Stufe 2 beträgt er 3 %, in Stufe 3 beträgt er 5 % des ausgezahlten Kredits, jeweils höchstens 200.000 €. Er wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die genauen Bedingungen nennt Ihnen Ihre Bank.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.

Quellen

  1. KfW, ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512), Produktseite, kfw.de, ohne Datum, abgerufen am 4. November 2026
  2. KfW, Merkblatt ERP-Förderkredit Digitalisierung, kfw.de, Stand 23. April 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026

Stand:

Von HELMOR Software

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