Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Nach § 13e Abs. 1 RDG kann ein Gläubiger die Kosten eines Inkassodienstleisters nur bis zu der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach dem RVG zustehen würde. Maßgeblich sind die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG.
Beauftragt der Gläubiger sowohl einen Inkassodienstleister als auch einen Rechtsanwalt, kann er nach § 13f RDG in der Regel nur die Kosten ersetzt verlangen, die bei einem Rechtsanwalt allein entstanden wären.
Welcher Gebührensatz gilt wann?
Entscheidend ist, ob die Forderung bestritten ist und wie viel Arbeit sie gemacht hat. Die Regeln dazu stehen in der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG.
Sätze der Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen
| Fall | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Einfacher Fall, in der Regel bei Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung | 0,5 | Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 2 |
| Unbestrittene Forderung | 0,9 höchstens | Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 1 |
| Unbestrittene Forderung, besonders umfangreich oder besonders schwierig | 1,3 höchstens | Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 3 |
| Bestrittene Forderung | über 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit | Nr. 2300 Anm. Abs. 1 |
Halten Sie in der Akte fest, warum Sie welchen Satz ansetzen. Sobald ein Schuldner nachfragt, müssen Sie den Satz begründen können. Gegenüber Privatpersonen gehören Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten ohnehin in das erste Schreiben (§ 13a RDG).
Wie berechnen Sie die Inkassokosten?
Die Berechnung hat drei Schritte. Zuerst lesen Sie aus der Tabelle zu § 13 RVG die 1,0-Gebühr für den Gegenstandswert ab. Diese Gebühr multiplizieren Sie mit dem Satz. Dazu kommt die Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG mit 20 % der Gebühr, höchstens 20 €.
Ein Beispiel bei einer Forderung von 1.000 €: Die 1,0-Gebühr beträgt 93,00 €. Mit dem Satz 0,9 ergibt das 83,70 €. Die Pauschale beträgt 16,74 €, zusammen also 100,44 €.
Beispiele nach der RVG-Tabelle seit 1. Juni 2025, ohne Umsatzsteuer
| Forderung | 1,0-Gebühr | Satz 0,5 | Satz 0,9 | Satz 1,3 |
|---|---|---|---|---|
| 500 € | 51,50 € | 30,90 € | 55,62 € | 80,34 € |
| 1.000 € | 93,00 € | 55,80 € | 100,44 € | 140,90 € |
| 2.000 € | 176,00 € | 105,60 € | 178,40 € | 248,80 € |
| 5.000 € | 354,50 € | 197,25 € | 339,05 € | 480,85 € |
Die Beträge in den Satz-Spalten enthalten die Pauschale. Bei kleinen Forderungen gelten zwei Besonderheiten aus § 13 RVG: Bei einer unbestrittenen Inkassoforderung bis 50 € beträgt die 1,0-Gebühr nur 31,50 €, und jede Gebühr beträgt mindestens 15 €.
Was gilt bei einer Ratenzahlung?
Trifft die Kanzlei eine Zahlungsvereinbarung, kann zusätzlich eine Einigungsgebühr entstehen. Nach Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG beträgt sie 0,7 aus 50 % des Anspruchs (§ 31b RVG), wenn die Erfüllung geregelt wird und der Gläubiger vorläufig auf die gerichtliche Geltendmachung verzichtet. Liegt schon ein Titel vor, gilt das beim vorläufigen Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Vor einer Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung müssen Sie eine Privatperson in Textform auf die dadurch entstehenden Kosten hinweisen (§ 13a Abs. 3 RDG).
Gehört die Umsatzsteuer dazu?
Das hängt vom Auftraggeber ab. Kann er die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, ist sie bei ihm kein Schaden und gehört nicht in die Forderung. Machen Sie gegenüber einer Privatperson Umsatzsteuer geltend, müssen Sie nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 RDG erklären, dass der Auftraggeber sie nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Bei Entgeltforderungen gegen Unternehmen gibt es außerdem die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Sie wird auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.
Wie hilft Collektra bei der Kostenberechnung?
In Collektra rechnet die Akte Geschäftsgebühr und Pauschale aus der RVG-Tabelle, die zum Fall gehört. Den Satz legen Sie je Auftraggeber und je Akte fest. Die Software weist auf die Grenze von 0,9 hin. Ob ein einfacher Fall oder eine besonders schwierige Sache vorliegt, entscheidet Ihre Kanzlei.
Häufige Fragen
Darf ein Inkassodienstleister immer 1,3 berechnen?
Nein. Bei einer unbestrittenen Forderung ist mehr als 0,9 nur möglich, wenn die Sache besonders umfangreich oder besonders schwierig war. In einfachen Fällen sind es 0,5.
Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Wann liegt ein einfacher Fall vor?
In der Regel dann, wenn die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung beglichen wird. Dann darf nur eine Gebühr von 0,5 gefordert werden.
Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer trägt die Inkassokosten?
Befindet sich der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger die Kosten als Verzugsschaden ersetzt verlangen, höchstens bis zur Anwaltsvergütung nach dem RVG.
Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Rechtsdienstleistungsgesetz, § 13e, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Rechtsdienstleistungsgesetz, § 13f, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Rechtsdienstleistungsgesetz, § 13a, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, § 13, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, § 31b, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vergütungsverzeichnis (Nr. 1000, 2300, 7002), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 288, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026