Was gehört in eine Forderungsaufstellung?
Der Schuldner muss nachvollziehen können, wie der offene Betrag entsteht. In die Aufstellung gehören deshalb diese Posten, jeder mit Betrag und Datum:
- Hauptforderung mit Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- Verzugszinsen mit Zinssatz und Zeitraum
- Inkassokosten nach Art und Höhe
- Gerichtskosten und weitere Auslagen
- Zahlungen und Erlasse
- der offene Gesamtbetrag zum Stichtag
Gegenüber Privatpersonen verlangt § 13a Abs. 1 RDG bei der ersten Geltendmachung unter anderem eine Zinsberechnung mit der zu verzinsenden Forderung, dem Zinssatz und dem Zeitraum. Alle Angaben stehen im Ratgeber zu den Pflichtangaben im Inkassoschreiben.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Der Verzugszins hängt vom Basiszinssatz ab, den die Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres bekannt gibt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 %.
Verzugszinsen nach § 288 BGB, Stand seit 1. Juli 2026
| Forderung | Aufschlag | Zinssatz im Jahr |
|---|---|---|
| Geldschuld im Regelfall, zum Beispiel gegen Verbraucher | 5 Prozentpunkte | 6,52 % |
| Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft ohne Verbraucher | 9 Prozentpunkte | 10,52 % |
Ein Beispiel: 1.000 € Hauptforderung gegen einen Verbraucher, 30 Tage Verzug. Die Rechnung lautet 1.000 € × 6,52 % × 30 ÷ 365 und ergibt 5,36 €. Läuft der Verzug über einen Wechsel des Basiszinssatzes hinweg, rechnen Sie jeden Zeitraum mit seinem eigenen Satz. Zinsen auf Verzugszinsen dürfen Sie nach § 289 BGB nicht berechnen.
Der Verzug beginnt in der Regel mit der Mahnung. Bei einer Entgeltforderung tritt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, bei Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung darauf besonders hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Von Schuldnern, die keine Verbraucher sind, können Sie bei Entgeltforderungen außerdem die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Sie wird auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.
Wie verrechnen Sie Teilzahlungen?
Reicht eine Zahlung nicht für die ganze Schuld, wird sie nach § 367 Abs. 1 BGB zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Weil die Hauptforderung dadurch später sinkt, laufen die Zinsen auf den vollen Betrag länger weiter. Eine Ausnahme gilt bei Verbraucherdarlehen nach § 497 Abs. 3 BGB.
Beispiel: Teilzahlung von 150 € nach § 367 BGB
| Posten | Vorher | Angerechnet | Danach |
|---|---|---|---|
| Kosten | 100,44 € | 100,44 € | 0,00 € |
| Zinsen | 5,36 € | 5,36 € | 0,00 € |
| Hauptforderung | 1.000,00 € | 44,20 € | 955,80 € |
Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, kann der Gläubiger die Zahlung nach § 367 Abs. 2 BGB ablehnen. Hat ein Schuldner mehrere Forderungen beim selben Gläubiger, entscheidet zunächst seine Bestimmung darüber, welche er tilgt. Trifft er keine, gilt die Reihenfolge aus § 366 Abs. 2 BGB.
Wo entstehen die meisten Fehler?
In Tabellen entstehen Fehler vor allem dort, wo sich etwas ändert. Prüfen Sie diese Stellen besonders:
- der Wechsel des Basiszinssatzes zum 1. Januar und 1. Juli
- Teilzahlungen, nach denen die Zinsen auf einen neuen Betrag laufen
- Zinsen, die versehentlich auf Zinsen berechnet werden
- unterschiedliche Beträge in Brief, Portal und Mahnantrag
Am sichersten entstehen alle Dokumente aus denselben Daten der Akte. Der Mahnantrag verlangt die Haupt- und Nebenforderungen ohnehin einzeln (§ 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Mehr dazu steht im Ratgeber zum Mahnbescheid.
Wie führt Collektra das Forderungskonto?
Collektra führt zu jeder Akte ein Forderungskonto mit jeder Buchung und laufendem Saldo. Zahlungen werden nach § 367 BGB verrechnet, und die Verrechnung steht direkt an der Buchung. Die Aufstellung drucken Sie aus oder speichern sie als PDF.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Basiszinssatz aktuell?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 Prozent. Die Bundesbank passt ihn zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres an.
Dürfen Zinsen auf Zinsen berechnet werden?
Nein, auf Verzugszinsen dürfen nach § 289 BGB keine Verzugszinsen berechnet werden. Der Gläubiger kann aber einen weiteren Schaden geltend machen.
Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Darf der Schuldner bestimmen, worauf seine Zahlung angerechnet wird?
Er kann eine andere Anrechnung bestimmen als Kosten, Zinsen und Hauptforderung. Der Gläubiger darf die Zahlung dann nach § 367 Abs. 2 BGB ablehnen.
Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 247, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz, bundesbank.de, abgerufen am 5. November 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 286, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 288, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 289, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 366, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 367, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 497, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Rechtsdienstleistungsgesetz, § 13a, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Zivilprozessordnung, § 690, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026