Ratgeber für Inkassokanzleien · 6 Minuten Lesezeit

Mahnbescheid für Inkassodienstleister: Antrag, Fristen und Kosten

Registrierte Inkassodienstleister dürfen Gläubiger im Mahnverfahren vertreten und müssen den Antrag in maschinell lesbarer Form übermitteln, zum Beispiel über online-mahnantrag.de. Nach der Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Kommt kein Widerspruch, können Sie danach den Vollstreckungsbescheid beantragen, spätestens sechs Monate nach der Zustellung.

Dürfen Inkassodienstleister den Mahnbescheid beantragen?

Ja. Nach § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO dürfen registrierte Inkassodienstleister den Gläubiger im Mahnverfahren vertreten, bis die Sache an das Streitgericht abgegeben wird. Dort darf der Inkassodienstleister nicht mehr vertreten. Vor dem Amtsgericht kann der Gläubiger selbst auftreten, vor dem Landgericht braucht er einen Anwalt.

Die Form ist vorgeschrieben. Nach § 702 Abs. 2 ZPO dürfen registrierte Inkassodienstleister Anträge, für die maschinell bearbeitbare Formulare eingeführt sind, nur in maschinell lesbarer Form übermitteln. Den Antrag erfassen Sie zum Beispiel auf online-mahnantrag.de und übermitteln ihn elektronisch, etwa über ein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Den Barcode-Ausdruck per Post nennt die Berliner Justiz für registrierte Inkassodienstleister als nicht mehr zulässig.

Was muss im Mahnantrag stehen?

§ 690 Abs. 1 ZPO nennt den Mindestinhalt:

  • die Parteien, ihre gesetzlichen Vertreter und den Bevollmächtigten
  • das Gericht, bei dem der Antrag gestellt wird
  • den Anspruch, mit Haupt- und Nebenforderungen einzeln
  • die Erklärung, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder sie erbracht ist
  • das Gericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist

Zuständig für den Mahnbescheid ist grundsätzlich das Amtsgericht am allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers (§ 689 Abs. 2 ZPO), also des Gläubigers. Viele Bundesländer haben dafür zentrale Mahngerichte. Das Streitgericht liegt dagegen meist am Wohnsitz des Schuldners. Beide Angaben kosten im Alltag Zeit, wenn Gläubiger und Schuldner aus verschiedenen Bundesländern kommen.

Welche Fristen laufen im Mahnverfahren?

Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch besteht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Umso genauer müssen Sie die Fristen überwachen.

Ablauf und Fristen im gerichtlichen Mahnverfahren

SchrittFristGrundlage
Zustellung des Mahnbescheidshemmt die Verjährung§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Widerspruch des Schuldners2 Wochen ab Zustellung, danach möglich, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist§§ 692, 694 ZPO
Antrag auf Vollstreckungsbescheidfrühestens nach Ablauf der Widerspruchsfrist, spätestens 6 Monate ab Zustellung§§ 699, 701 ZPO
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid2 Wochen ab Zustellung§§ 700, 339 ZPO

Versäumen Sie die sechs Monate, fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg (§ 701 ZPO). Mit dem Vollstreckungsbescheid haben Sie einen Titel, aus dem Sie vollstrecken können. Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB). Im Antrag auf den Vollstreckungsbescheid müssen Sie angeben, ob und welche Zahlungen auf den Mahnbescheid geleistet wurden.

Was kostet ein Mahnbescheid?

Die Gerichtskosten betragen nach Nr. 1100 KV GKG eine 0,5-Gebühr, mindestens 38 €. Sie richten sich nach dem Wert der Forderung. Die Kosten buchen Sie auf die Akte, damit sie in der Forderungsaufstellung und im späteren Vollstreckungsbescheid stehen. Wie Sie Kosten und Zinsen dort führen, steht im Ratgeber zur Forderungsaufstellung.

Wie hilft Collektra beim Mahnbescheid?

Der Assistent in Collektra füllt alles vor, was Akte und Stammdaten hergeben, und kennzeichnet jeden abgeleiteten Wert als Vorschlag. Er nennt das zuständige Mahngericht, schlägt das Prozessgericht vor und prüft Anspruch und Kosten. Daraus entsteht ein Datenblatt für online-mahnantrag.de.

Den Antrag geben Sie im amtlichen Portal ein und senden ihn über das eBO-Postfach Ihrer Kanzlei an das Mahngericht. Die SAFE-ID hinterlegen Sie in Collektra, und fehlt sie, weist der Assistent darauf hin. Nach Ihrer Bestätigung schreibt Collektra die Akte fort, mit Gerichtskosten, Fristen und Verlauf.

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Häufige Fragen

Können Inkassodienstleister den amtlichen Papiervordruck nutzen?

Nein. Wo maschinell bearbeitbare Formulare eingeführt sind, ist für registrierte Inkassodienstleister nach § 702 Abs. 2 ZPO nur die Übermittlung in maschinell lesbarer Form zulässig, zum Beispiel über den Online-Antrag und ein eBO-Postfach.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Prüft das Gericht, ob die Forderung besteht?

Nein. Der Mahnbescheid enthält den Hinweis, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob der Anspruch besteht. Darum zählen Sorgfalt und vollständige Angaben schon im Antrag.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was passiert nach einem Widerspruch?

Auf Antrag wird die Sache an das Streitgericht abgegeben. Die Vertretungsbefugnis des Inkassodienstleisters endet mit dieser Abgabe.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. Zivilprozessordnung, § 78, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  2. Zivilprozessordnung, § 79, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  3. Zivilprozessordnung, § 689, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  4. Zivilprozessordnung, § 690, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  5. Zivilprozessordnung, § 692, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  6. Zivilprozessordnung, § 694, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  7. Zivilprozessordnung, § 696, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  8. Zivilprozessordnung, § 699, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  9. Zivilprozessordnung, § 700, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  10. Zivilprozessordnung, § 701, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  11. Zivilprozessordnung, § 702, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  12. Service-Portal Berlin, Mahnbescheid beantragen, service.berlin.de, abgerufen am 5. November 2026
  13. Gerichtskostengesetz, Kostenverzeichnis (Nr. 1100), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  14. Bürgerliches Gesetzbuch, § 204, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  15. Bürgerliches Gesetzbuch, § 197, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026

Stand:

Von HELMOR Software

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