Ratgeber für Inkassokanzleien · 5 Minuten Lesezeit

Inkassosoftware vergleichen: Was Kanzleien prüfen sollten

Inkassosoftware führt Akten vom ersten Schreiben bis zur Vollstreckung und rechnet Zinsen und Kosten. Vergleichen Sie vor allem, ob die Rechnung stimmt, wie viel Handarbeit im Alltag bleibt und wie Ihre Akten in das neue System kommen. Wir nennen auch, was unser Produkt Collektra nicht kann.

Rechnet die Software Zinsen und Kosten richtig?

Prüfen Sie das zuerst, denn ein Rechenfehler steht sonst in jedem Schreiben. Spielen Sie in der Vorführung einen schwierigen Fall durch, zum Beispiel zwei Rechnungen mit unterschiedlichem Verzugsbeginn, eine Teilzahlung und danach einen Mahnbescheid. Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer eigenen Rechnung.

  • Verzugszinsen: Der Satz liegt in der Regel fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne beteiligten Verbraucher neun Prozentpunkte (§ 288 BGB). Die Software sollte je Rechnung ab dem eigenen Verzugsbeginn rechnen.
  • Inkassokosten: Der Gläubiger kann sie vom Schuldner nur bis zu der Höhe ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt nach dem RVG zustünde (§ 13e RDG). Die Gebührentabelle muss deshalb zum Datum der Tätigkeit passen.
  • Teilzahlungen: Sie werden nach § 367 BGB zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bei Verbraucherdarlehen gilt mit § 497 Abs. 3 BGB eine andere Reihenfolge. Fragen Sie danach, wenn Sie solche Forderungen bearbeiten.

Kommen die Pflichtangaben aus der Akte?

Gegenüber Privatpersonen schreibt § 13a RDG vor, was mit der ersten Geltendmachung mitzuteilen ist, zum Beispiel Auftraggeber, Forderungsgrund, Zinsberechnung und Inkassokosten. Diese Angaben sollten aus der Akte in das Schreiben kommen, damit Brief und Forderungskonto dieselben Zahlen zeigen. Lassen Sie sich zeigen, was geschieht, wenn eine Angabe fehlt. Alle Angaben im Einzelnen stehen im Artikel § 13a RDG: Pflichtangaben im Inkassoschreiben.

Wie viel Handarbeit bleibt im Alltag?

Lassen Sie sich einen normalen Arbeitstag zeigen. Woran sieht die Sachbearbeitung, welche Akten heute dran sind? Wie entstehen die fälligen Schreiben für mehrere Akten auf einmal? Kann jeder Auftraggeber einen eigenen Mahnablauf bekommen?

Sehen Sie sich danach den Zahlungseingang an. Bitten Sie den Anbieter, einen echten Kontoauszug einzulesen. Achten Sie darauf, welche Formate die Software kennt, was mit Zahlungen ohne Aktenzeichen passiert und wie die Auskehrung an den Auftraggeber entsteht.

Können Schuldner und Auftraggeber selbst etwas erledigen?

Ein Schuldnerportal kann der Kanzlei Anrufe abnehmen, wenn Schuldner dort die Forderung sehen, zahlen oder Raten vorschlagen können. Worauf Sie dabei achten sollten, steht im Artikel Schuldnerportal: Was Inkassokanzleien beachten sollten.

Auftraggeber fragen oft nach dem Stand ihrer Akten. Prüfen Sie beim Gläubigerportal, ob sie dort nur lesen oder auch Forderungen einreichen und Nachrichten schreiben können. Interne Notizen der Kanzlei gehören dort nicht hin.

Was übernimmt die Software im gerichtlichen Verfahren?

Fragen Sie genau nach, was „Mahnbescheid“ im jeweiligen Programm heißt. Manche Programme bereiten die Angaben nur vor, und Sie übertragen sie selbst. Andere übermitteln den Antrag direkt. Prüfen Sie auch, ob die Software Widerspruchs- und Einspruchsfristen überwacht, die Verjährung mit Hemmung rechnet und Aufträge zur Vollstreckung vorbereitet.

Wo läuft die Software, und wer kommt an die Daten?

Ein Programm im Browser braucht keine Installation und keinen eigenen Server. Dafür liegen die Akten beim Anbieter, und Sie brauchen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Fragen Sie nach dem Serverstandort, nach Sicherungen und nach der Zwei-Faktor-Anmeldung. Fragen Sie auch, wer beim Anbieter auf Ihre Akten zugreifen kann.

Klären Sie vor dem Vertrag auch den Umzug. Wie Ihre Akten in das neue System kommen und was Sie bei einer Kündigung beachten sollten, steht im Artikel Inkassosoftware wechseln.

Wie vergleichen Sie die Kosten?

Rechnen Sie über drei Jahre. Zählen Sie Miete oder Lizenz, Einrichtung, die Übernahme Ihrer Daten, Gebühren je Nutzer oder je Akte und zusätzliche Module zusammen. Erst diese Summe lässt sich zwischen Anbietern vergleichen.

Collektra mieten Sie bei uns ab 249 € netto im Monat. Alle Pakete stehen unter Was Collektra im Monat kostet. Laufzeit, Einrichtung und die Übernahme Ihrer Daten besprechen wir im Termin für die Vorführung.

Was kann Collektra, und was kann es nicht?

Collektra ist unser fertiges Produkt für Inkassokanzleien. Die Tabelle nennt auch, was Collektra nicht übernimmt, damit Sie es mit anderen Anbietern vergleichen können.

Collektra im Überblick, Stand November 2026

PunktSo ist es in Collektra
MieteVier Pakete, ab 249 € netto im Monat
BetriebLäuft im Browser, Updates spielen wir zentral ein
Zinsen und KostenVerzugszinsen je Rechnung, Inkassokosten nach Nr. 2300 und 7002 VV RVG, Gerichtskosten nach GKG, Verrechnung nach § 367 BGB. Eine eigene Reihenfolge nach § 497 Abs. 3 BGB ist nicht eingebaut.
PflichtangabenAuftraggeber, Forderungsgrund, Zinsberechnung und Inkassokosten kommen aus der Akte. Die übrigen Angaben legen Sie in Ihren Vorlagen und Kanzleidaten fest.
PortaleSchuldnerportal und Gläubigerportal sind enthalten
ZahlungenSchuldner überweisen per GiroCode, einen Zahlungsanbieter gibt es nicht
BankKeine direkte Verbindung. Sie laden Kontoauszüge als CAMT.053, MT940 oder CSV hoch und geben Auszahlungen als SEPA-Datei frei.
MahnbescheidDer Assistent stellt die Angaben zusammen. Übertragen werden sie im amtlichen Portal online-mahnantrag.de.
BriefeKein Postversand. Sie drucken Briefe aus. E-Mails gehen über das Postfach Ihrer Kanzlei.
UmstiegAb dem Paket Kanzlei: Import aus CSV- und Excel-Dateien mit Vorschau

Weitere Ratgeber für Kanzleien: Was kostet Inkassosoftware?, Inkassokosten berechnen, Gläubigerportal.

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Häufige Fragen

Was unterscheidet Inkassosoftware von Kanzleisoftware?

Kanzleisoftware deckt die gesamte Arbeit einer Anwaltskanzlei ab, zum Beispiel Akten, Fristen und Abrechnung. Inkassosoftware ist auf Forderungen ausgelegt, also auf Mahnstufen, Zinsen, Kosten, Raten, Zahlungen und Auskehrung. Manche Kanzleiprogramme bringen ein Modul für Forderungen mit. Prüfen Sie dann dieselben Punkte wie bei einer Inkassosoftware.

Eignet sich Forderungsmanagement-Software für Inkassobüros?

Nur bedingt. Programme für das Forderungsmanagement eines Unternehmens kümmern sich um die offenen Rechnungen dieses einen Unternehmens. Ein Inkassodienstleister arbeitet für mehrere Auftraggeber und braucht deshalb Abrechnung und Auskehrung je Auftraggeber sowie die Angaben nach § 13a RDG.

Nimmt die Software der Kanzlei die rechtliche Prüfung ab?

Nein. Die Software rechnet und erstellt Schreiben. Für den Inhalt der Schreiben und die Prüfung der Forderung bleibt der Inkassodienstleister verantwortlich.

Diese Antwort gibt einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. Rechtsdienstleistungsgesetz, § 13a, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  2. Rechtsdienstleistungsgesetz, § 13e, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, § 288, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, § 367, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, § 497, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
  6. Art. 28 DSGVO, Auftragsverarbeiter, dsgvo-gesetz.de, abgerufen am 15. Oktober 2026

Stand:

Von HELMOR Software

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